Nukleares Wettrüsten
Von Martin Singe
Das Friedensforschungsinstituts SIPRI konstatiert in seinem Bericht 2026 eine gefährliche Entwicklung in Richtung Erhöhung des Atomkriegsrisikos vor allem durch weitere Modernisierung und qualitative Aufrüstung sowie einem fast vollständigen Ausfall jeglicher Rüstungskontrolle.
Nukleare Aufrüstung und Modernisierungen
Die neun Atomwaffenstaaten verfügten laut SIPRI 2025 insgesamt über 12.187 Atomsprengköpfe, die militärisch nutzbaren davon belaufen sich auf 9.745. Etwa 4.012 dieser Sprengköpfe sind auf Raketen oder Stützpunkten mit einsatzbereiten Kräften stationiert. Die USA (5.177) und Russland (5.459) besitzen fast 90 Prozent aller Sprengköpfe. Zuletzt war der Vertrag über das Verbot von Mittelstreckenwaffen gekündigt worden. An den im Februar 2026 ausgelaufenen Vertrag über strategische Atomwaffen halten sich beide Staaten noch, aber SIPRI befürchtet hier ein neues Wettrüsten. Die Möglichkeit, durch Koordination von Erstschlagwaffen – dazu können auch konventionelle Mittelstreckenwaffen gehören – und Abwehrsystemen eine Erstschlagfähigkeit zu erreichen, ist geostrategisch vor allem für die USA denkbar.
Nukleare Teilhabe
Im Rahmen der „nuklearen Teilhabe“ der NATO lagern ca. 80 bis 120 US-Atomwaffen in Deutschland, Belgien, Niederlande, Italien und in der Türkei. Trägerflugzeuge dieser Staaten sollen die Atombomben im Ernstfall in ihre Ziele fliegen. Damit haben diese Staaten in Friedenszeiten mittelbare und im Kriegsfall unmittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen, was laut Nichtverbreitungsvertrag (NVV) Nicht-Atomwaffenstaaten untersagt ist. Auch an der Kontroverse zu dieser Frage scheiterten die letzten Überprüfungskonferenzen zum NVV, zuletzt im Mai 2026, bzw. endeten ohne Abschlusserklärung. Für die nukleare Teilhabe Deutschlands lagern in Büchel ca. 15 bis 20 US-Atombomben. Diese werden aktuell durch die zielgenaueren und im Endflug lenkbaren B61-12-Bomben ersetzt. Dafür werden neue Trägerflugzeuge (F-35) für rund 10 Milliarden Euro ab 2027 in Büchel stationiert. Die nukleare Teilhabe widerspricht dem Völkerrecht und dem NVV-Vertrag. Sogar das Justizministerium weist völkerrechtskonform darauf hin, dass jede Verwendung von Atomwaffen ein Kriegsverbrechen ist.
Gleichzeitig laufen Debatten über eine Ausweitung der nuklearen Teilhabe in Europa durch Stationierung von Atomwaffen näher an Russland (Polen und Litauen haben Bereitschaft signalisiert) bzw. durch die Neueinrichtung von Teilhabemodellen mit europäischen Atomwaffen. Eine solche Kooperation wurde in diesem Jahr zwischen Deutschland und Frankreich vereinbart.
Atomwaffenverbotsvertrag
Die 121 nicht paktgebundenen Staaten – Non-Aligned Movement (NAM) – bestehen darauf, dass es keine horizontale Ausweitung von Nuklearwaffen durch solche Modelle der Teilhabe geben dürfe. Diese Staaten bilden die große Mehrheit der 191 Mitgliedstaaten des NVV. Zudem kritisieren sie – wie auch die Friedensbewegungen – immer wieder, dass sich die Atomwaffenstaaten nicht an die Vereinbarung des NVV, Verhandlungen mit dem Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung zu führen – wie in Artikel VI vorgesehen –, halten bzw. gegenteilige Schritte der Aufrüstung vollziehen. Deshalb ist aus dieser Staatengruppe heraus 2017 der neue UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) mit den Stimmen von 122 Staaten beschlossen worden, der mit dem Beitritt des 50. Staates 2021 in Kraft getreten ist. Inzwischen haben 100 Staaten den AVV entweder unterzeichnet oder ratifiziert, allerdings bislang kein Atomwaffenstaat. Dennoch ist dieser Vertrag – als Ergänzung zum NVV gesehen – wohl der zielführendste Weg zur weltweiten Abschaffung und Ächtung aller Atomwaffen. Er verbietet den Mitgliedstaaten Entwicklung, Tests, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, direkte oder indirekte Kontrolle, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen und auch die Drohung damit. Die erste Überprüfungskonferenz zum AVV findet im Dezember 2026 statt.
Atomwaffenfreie Zonen
Neben dem AVV machen atomwaffenfreie Zonen Hoffnung. Fast die ganze Südhalbkugel der Erde hat sich zu solchen Zonen völkerrechtsverbindlich zusammengeschlossen. Die Verträge wurden zwischen 1961 und 2009 abgeschlossen und verbieten Atomwaffen für die Antarktis, Lateinamerika/Karibik, Südpazifik, Südostasien, Afrika und Zentralasien. Gleichzeitig sind die Atomwaffenstaaten verpflichtet, niemals Kernwaffen in diesen Zonen einzusetzen.
Die atomwaffenfreien Zonen und vor allem der Atomwaffenverbotsvertrag weisen einen Weg aus dem Dilemma der nuklearen Abschreckung. Das „Aktionsbündnis atomwaffenfrei.jetzt“ fordert den Abzug der Atombomben aus Büchel, die Beendigung der nuklearen Teilhabe, die Absage an europäische Atomwaffenkooperationen und den Beitritt zum AVV. Nächste Zeichen des Protestes sind Aktionen gegen die Beteiligung der Bundeswehr am Atomkriegsmanöver der NATO „Steadfast Noon“ am 10.10. in Büchel und am 17.10. in Nörvenich.
Martin Singe ist Mitglied der pax christi-Gruppe Bonn und aktiv im Aktionsbündnis atomwaffenfrei.jetzt
Eine längere Textfassung kann angefragt werden bei: martin.singe@t-online.de